Gesundheit Mensch

Portrait der Stiftung

Die ehemaligen St. Galler Privatkliniken Notkerianum und Blumenau genügten irgendwann den Anforderungen der Zeit nicht mehr. Daher entschlossen sich die Menzinger-Schwestern, die Stadt und der Kanton St. Gallen, die Blumenau-Léonie Hartmann-Stiftung und der zu diesem Zweck neu gegründete Ärzteverein Klinik Stephanshorn, ein neues und modernes Spital zu bauen. Als Trägerin wurde im Jahre 1975 die Klinik Stephanshorn AG gegründet. Eröffnet werden konnte die neue Klinik am 15. Dezember 1978.

Die Klinik Stephanshorn wurde für viele Spezialärzte im Einzugsgebiet St. Gallen ein wichtiger Ort für ihre klinische und meist auch operative Tätigkeit. So können Sie in der Klinik ihre Patientinnen und Patienten untersuchen, operieren und entbinden. 

Die Mitglieder des Ärztevereins Klinik Stephanshorn beteiligten sich durch finanzielle Beiträge am Unterhalt und den besonderen Aufwendungen der neuen Klinik.

Im Jahre 2010 wurde ein neues Kapitel in der Geschichte der Klinik Stephanshorn aufgeschlagen. Die Klinik Stephanshorn AG wurde von der Privatklinikgruppe Hirslanden übernommen.

Mit der Übernahme der Klinik Stephanshorn AG durch die Privatklinikgruppe Hirslanden wurde die finanzielle Unterstützung der Klinik durch den Ärzteverein hinfällig. In der Folge setzten sich die Mitglieder des Ärztevereins mit der Frage auseinander, was mit dem angehäuften Vereinsvermögen geschehen solle. Anstatt das Vereinsvermögen an die Vereinsmitglieder zurückzuführen, entschied sich die Vereinsversammlung, dieses in eine gemeinnützige Stiftung zu überführen. Dazu gründete sie am 29. Mai 2012 die Stiftung des Ärztevereins Klinik Stephanshorn.

 

Zweck der Stiftung

Zweck der Stiftung des Ärztevereins Klinik Stephanshorn ist die Unterstützung von bedürftigen Menschen und wohltätigen Institutionen in ihren Bemühungen zur Linderung von gesundheitlichen oder sozialen Notlagen. Ferner unterstützt die Stiftung Projekte, welche sich wissenschaftlich mit der Erkrankung des Menschen beschäftigen (Art. 2 Abs. 1 und 2 Stiftungsurkunde).

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