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Gesuche

Informationen für Gesuchsteller

Gestützt auf die Stiftungsurkunde vom 29. Mai 2012 hat der Stiftungsrat am 26. Februar 2013 ein Destinatärsreglement (PDF) erlassen, welches die dortigen Regeln in Bezug auf die Zusprechung von Stiftungsmitteln zugunsten der Destinatäre ergänzt bzw. ausführt.

Als potentielle Destinatäre kommen gemäss Art. 1 Destinatärsreglement insbesondere in Frage:

  • Personen und deren Angehörige, die an Unfallfolgen oder Krankheiten leiden;
  • Kinder und Jugendliche in Notlagen;
  • Institutionen in ihren Bemühungen zur Linderung von gesundheitlichen oder sozialen Notlagen; sowie
  • Studenten, Doktoranden und Habilitanden im Fach Medizin.

Für eine mögliche Zuwendung muss der potentielle Destinatär dem Stiftungsrat ein Gesuch gemäss den in Art. 2 ff. Destinatärsreglement statuierten Anforderungen einreichen. Es können dafür diese folgenden Antragsformulare verwendet werden.

Es besteht unter keinen Umständen ein Anspruch auf Leistung der Stiftung des Ärztevereins Klinik Stephanshorn.